江口 再起
東京女子大学紀要論集 54(1)(1) 1-24 2003年
Das Gewissen hat drei Dimensionen: (a) das heteronome Gewissen (z. B. die Schande, das Superego), (b) das autonome Gewissen (z. B. Kants sittliches Gewissensverstandnis), (c) das theonome Gewissen. Kant difiniert das Gewissen als "inneren Gerichtshof'. In dem Gerichtshof des Gewissens spreche ich mir selbst mein Urteil. Das ist die Bedeutung von Kants sittlichem autonomen Gewissensverstandnis. Im theonomen Gewissen Luthers dagegen stehe ich vor Gott und wird mir vor Gott die Sunde verziehen. Aus diesem Grunde wird aus dem angstlichen Gewissen (mala conscientia) ein frohliches Gewissen (bona conscientia). Der vorliegende Aufsatz untersucht dieses Gewissensverstandnis Luthers in Bezug auf sein "Turmerlebnis" und sein "Wort auf dem Reichstage zu Worms". Luthers Gewissensverstandnis ist folgendermaBen strukturiert: (1) Der Mensch lebt vor Gott ("coram Deo"). Daher ist das Gewissen das menschliche Mitwissen (Ge-Wissen) mit Gott. Hierin wurzelt das theonome Gewissen. (2) Dem Menschen wird die Freiheit von Gott geschenkt. Daher ist das Gewissen einerseits frei, aber andererseits ist das Gewissen an das Gotteswort gebunden. (3) Das Gewissen ist an das Gotteswort gebunden. Aber das Gotteswort ist das Versohnungswort. Daher beruht das Gewissen auf der Versohnungstat Gottes. Das ist der Grund des frohlichen Gewissens, d. h. der "reformatorische Durchbruch des Gewissens".